Wir sind Ihr deutschlandweiter Partner für Mietstromzähler.

Die Mietkosten sind in der Regel umlagefähig
und deutlich günstiger als Grundgebühren des Versorgers.

Sie verschaffen sich Rechtssicherheit bei der Allgemeinstromabrechnung.

Sie sparen Investitionskosten.

Wir übernehmen die Einbaumeldungen an die Eichbehörde.

Wir überwachen für Sie die Eichfristen.

Sie vermeiden Bußgelder bis zu 50.000 €.
In der Immobilienwirtschaft werden zu unterschiedlichen Zwecken Unter- bzw. Zwischenzähler für die Erfassung und Verteilung von Stromkosten verwendet. Diese Stromzähler unterliegen genauso wie die Elektrizitätszähler der Versorgungsunternehmen der Eichpflicht. Ferner müssen neu eingebaute Unterzähler der jeweiligen Eichbehörde angezeigt werden.