Wir sind Ihr deutschlandweiter Partner für Mietstromzähler.

 
In der Immobilienwirtschaft werden zu unterschiedlichen Zwecken Unter- bzw. Zwischenzähler für die Erfassung und Verteilung von Stromkosten verwendet. Diese Stromzähler unterliegen genauso wie die Elektrizitätszähler der Versorgungsunternehmen der Eichpflicht. Ferner müssen neu eingebaute Unterzähler der jeweiligen Eichbehörde angezeigt werden.

Wir entlasten Sie von administrativen Aufgaben, wenn Sie sich für unsere Mietzähler entscheiden.